Im Rahmen einer stationären Ernährungstherapie erarbeiten wir nach ärztlicher Verordnung mit Ihnen (und Ihren engsten Angehörigen) ein bedarfsgerechtes Ernährungskonzept. Wir geben praxisorientierte Empfehlungen, die sowohl Ihre persönlichen Vorlieben, als auch Ihre Erkrankung berücksichtigen.
Eine ambulante ernährungstherapeutische Weiterbehandlung ist in unserem Hause leider nicht möglich. Es gibt aber die Möglichkeit eine Ernährungstherapie bei niedergelassenen Ernährungstherapeut:innen durchzuführen. Erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse mit welchen qualifizierten Ernährungstherapeut:innen sie zusammenarbeitet. Weiterhin benötigen Sie von Ihrem Arzt:in eine ausgefüllte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.
Diese können Sie hier ausdrucken: Notwendigkeitsbescheinigung
Wir wünschen Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute!